Kostenübernahme

Behandelt werden können volljährige Patient*innen, die

  • in einer privaten Krankenversicherung versichert sind,
  • die Behandlung selbst zahlen möchten („Selbstzahler“) oder
  • gesetzlich versichert sind und deren Krankenkasse einer Therapie im sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“ zugestimmt hat.

Eine Zustimmung zur Kostenübernahme durch den jeweiligen Kostenträger ist vor Aufnahme der Therapie unbedingt erforderlich.