KostenübernahmeBehandelt werden können volljährige Patient*innen, diein einer privaten Krankenversicherung versichert sind,die Behandlung selbst zahlen möchten („Selbstzahler“) odergesetzlich versichert sind und deren Krankenkasse einer Therapie im sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“ zugestimmt hat.Eine Zustimmung zur Kostenübernahme durch den jeweiligen Kostenträger ist vor Aufnahme der Therapie unbedingt erforderlich.